hausnotruf-header02_01.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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Technik

Der Hausnotruf-Anschluss

3fach-Telefonanschluß

Der Anschluss einer Hausnotrufanlage ist einfach. Die einzigen Voraussetzungen sind ein Telefonanschluss (TAE NFN) und eine normale 230 Volt-Steckdose.

Die Installation der Anlage auf der Basis Ihres vorhandenen Telefonanschlusses ist unkompliziert und ohne Umbaumaßnahmen oder besonderen Zusatzaufwand möglich.       

1fach-Telefonanschluß

Das Hausnotrufgerät stellt rund um die Uhr die Verbindung zu Ihrem Ansprechpartner in der DRK-Hausnotrufzentrale her.
Der Teilnehmer wird bei der notwendigen Schaffung der technischen Voraussetzung für den Anschluß des Hausnotrufgerätes umfassend beraten und unterstützt.
Dies beinhaltet auch das Anschließen weiterer Zusatzgeräte.

Technische Voraussetzungen

Für den Anschluß des Hausnotrufgerätes muss der Teilnehmer alternativ zur Verfügung stellen:

  • Analoger Festnetzanschluß
  • Mobilrufanschluß (GSM-Modul)
  • Breitbandanschluß mit auf dem Internet basierenden Telefonservice (VoIP)


Der Anschluß wird als technische Voraussetzung für den Hausnotruf durch den Teilnehmer auf seine Kosten bereitgestellt. Erforderliche Genehmigungen durch den Vermieter holt der Teilnehmer ein.

Der Hausnotruf arbeitet nur sicher, wenn der Teilnehmer über einen analogen Festnetzanschluß verfügt. Ein auf dem Internet basierender Telefondienst (Voice over IP) ist für die Nutzung des Hausnotruf-Services zur Zeit mit einem Sicherheitsrisiko verbunden, da hier keine bzw. keine zuverlässige Verbindungsstabilität bestehen kann.

Telekommunikationsleistungen

Die Erbringung von Telekommunikationsleistungen ist nicht Gegenstand des Hausnotrufvertrages. Der Teilnehmer unterhält einen Vertrag mit einem Anbieter von Telekommunikationsleistungen. Sämtliche hierdruch entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer. Ist die erforderliche Erbringung der Telekommunikationsleistungen vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich (z. B. bei Störung eines Festnetzanschlusses) oder wechselt der Teilnehmer den Anbieter, so ist der Teilnehmer verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren. Dies betrifft im Falle des stationären Hausnotrufes auch die Veränderung an den Telefonanschlüssen.